AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Magascreen Giebeler & Wagner GbR (i.F. Magascreen GbR) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge in schriftlicher oder auch mündlicher Form. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang schriftlich oder auch mündlich widerspricht.
- Presserecht
Der Auftraggeber ist der Herausgeber der von ihm in Auftrag gegebenen Broschüre, Zeitung, Zeitschrift, Internetseite oder anderer Publikation. Als Herausgeber trägt er die Verantwortung im Sinne des Presserechts, und zwar auch dann, wenn die Magascreen GdR als Redaktion im Auftrag des Auftraggebers nach außen auftritt.
- Urheberrecht/Nutzungsrecht
Soweit die Magascreen GdR Inhaber des Urheberrechts für Layout, Texte, Fotos, Illustrationen, Grafiken, Logos, Werbeslogans u. a. ist, bleibt dieses bei der Magascreen GdR.
Dies gilt auch für Urheberrechte, die die Magascreen GdR im Zusammenhang mit dem Auftrag erworben hat. Sonstige Urheberrechte bleiben bei den jeweiligen Urhebern. Die Übertragung der von der Magascreen GdR innegehaltenen Urheberrechte erfolgt nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung, die Umfang und Preis der Übertragung regelt. Urheberrechte Dritter können nicht übertragen werden. In dem durch den individuellen Vertrag bestimmten Umfang und für die bestimmte Dauer erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an allen von der Magascreen GdR gefertigten Arbeiten bzw. die von der Magascreen GdR seinerseits erworbenen Nutzungsrechte.
Nutzungsrechte Dritter werden nur für eine einmalige Veröffentlichung erworben und honoriert – weitere Veröffentlichungen gleich welcher Art (Print, elektronisch per Datenträger, in Datenbanken, Internet) bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Der Auftraggeber stellt die Magascreen GdR von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen oder Nutzungsrechtsverletzungen frei, wenn die Magascreen GdR auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt und diesem zuvor Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Veröffentlichung oder einer anderen Maßnahme mitgeteilt hat.
Die Übernahme kompletter Seiten, Bilder, Illustrationen, Grafiken und/oder Artikel aus von der Magascreen GdR hergestellten Medien z.B. für Internet- oder Social-Media-Seiten, in Präsentationen, in öffentlich zugänglichen Datenbanken oder anderen Publikationen bedarf gesonderter Vereinbarungen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Magascreen GbR und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Magascreen GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Magascreen GbR eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Magascreen GbR, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
- Briefing/Layout/Druckfreigabe
Von der Magascreen GdR erstellte Anschreiben oder Reports über Themen-/Layoutbesprechungen und Layoutpräsentationen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb einer Woche nach ihrem Zugang bei dem Auftraggeber widersprochen wird. Nach der Layoutpräsentation und der Druckfreigabe der Publikation durch den Auftraggeber gilt die Publikation als genehmigt.
Magascreen GdR haftet nicht für nach der Druckfreigabe festgestellte inhaltliche oder technische Fehler (z. B. Rechtschreibfehler, fasche Textinhalte und Bildinhalte sowie mangelnde Bildqualität der vom Auftraggeber gelieferten Fotos.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Publikation insbesondere auch im Hinblick auf Daten, die ihn selbst betreffen (z. B. Telefonnummern, Telefaxnummern, Adressen, e‑mail-Adressen) und auf Fachtermini vor Druckfreigabe zu kontrollieren.
Ausdrucke, die die Magascreen GdR bei der Layoutpräsentation vorlegt oder einem Report beilegt, sind nicht farbverbindlich. Die Farbverbindlichkeit eines Layoutentwurfs kann von die Magascreen GdR nur durch gesonderte hochwertige Proofs oder Echtfarbenandrucke auf Originalpapier garantiert werden. Soweit auf Wunsch des Auftraggebers solche Proofs oder Andrucke zur Verfügung gestellt werden, entstehen Zusatzkosten, die der Auftraggeber zu zahlen hat.
- Produktionsüberwachung und Belegmuster
Soll die Magascreen GbR die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Magascreen GbR die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Magascreen GbR drei einwandfreie Muster unentgeltlich.
- Abnahme Webseite
Nach Fertigstellung der Website ist Magascreen GbR verpflichtet dem Kunden die Website und den Quellcode auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder die Website auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.
Der Kunde ist nach 1 Woche Testphase der fertig gestellten Website zu Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.
- Auftragsumfang/Lieferzeit
Der Auftragsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag. Die Magascreen GdR verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags die redaktionellen und gestalterischen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen zu erfüllen. Die Magascreen GdR liefert spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Hält sich jedoch der Auftraggeber seinerseits nicht an die ausdrücklich vereinbarten oder von der Magascreen GdR mittels Reports vorgegebenen (vgl. §3) zeitlichen Vorgaben, ist die Magascreen GdR nicht mehr zu pünktlicher Lieferung verpflichtet. Für zeitliche Verzögerungen aufgrund Streiks, Unwetter oder höherer Gewalt übernimmt die Magascreen GdR keine Haftung.
- Auftragsüberschreitung/Auftragsunterschreitung
Die Auftragsüberschreitung oder Auftragsunterschreitung von bis zu 10 % sind bei Druckaufträgen in der Druckbranche üblich und müssen vom Auftraggeber akzeptiert werden.
- Werbeerlaubnis
Die Magascreen GdR darf die Publikationen und den Namen des Auftraggebers als Referenzen im Rahmen der Eigenwerbung nutzen.
- Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Magascreen GdR beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
- Urheberrechts‑, Nutzungsrechts- und Eigentumsvorbehalt
Die Magascreen GdR bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Magascreen GdR Eigentümer der gelieferten Ware.
- Vergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Designs/Texte/Daten fällig. Bei Teillieferung ist eine Teilvergütung zu zahlen.
Bei Dienstleistungen und Projekten über längere Zeiträume stellt die Magascreen GbR ein monatliche Teil-Rechnung.
Werden die Designs/Texte/Daten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
- Fremdleistungen
Die Magascreen GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Magascreen GbR hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Magascreen GbR abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Magascreen GbR im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
- Herausgabe von Daten
Magascreen GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten – insbesondere Layoutdaten – herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Magascreen GbR ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat Magascreen GbR dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Magascreen GbR verändert werden sowie an Dritte weitergegeben werden.
- Pflichten des Kunden bei Internet-Dienstleistungen
Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E‑Mail-Adresse.
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Webseite oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische, kommerziell erotische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte darstellen, noch Webseiten oder Inhalte, die zu Straftaten aufrufen oder Anleitungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
Die Nutzung der Dienste von Magascreen GbR zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Bot-Netzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. ‑piraterie, betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt.
Eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) der Leistungen und Dienste an anonyme Dritte ist untersagt. Eine Nutzung zur Bereitstellung von Anonymisierungsdiensten ist ausgeschlossen.
Stand 25.01.2018